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Hinweis

Graecum

Graecum
Das Graecum verleihen wir Schülerinnen und Schülern, die von Klasse 9 bis Klasse 11 am Griechisch-Unterricht teilgenommen haben und mindestens 5 Punkte erzielt haben.
In § 20 der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) heißt es dazu:

(7) Kenntnisse im Lateinischen (Latinum) und Griechischen (Graecum), die dem Kultusministerkonferenz-Beschluss vom 26.10.1979 "Vereinbarung über Kenntnisse in Latein und in Griechisch" in der jeweiligen Fassung entsprechen (Nr. 7.7 der Anlage 11), können durch aufsteigenden Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht wie folgt erworben werden.

[...]

Das Graecum kann zuerkannt und bescheinigt (Anlage 5) werden, wenn die Dauer und Leistungsbewertung des Griechischunterrichts nachgewiesen ist:
  1. seit der Jahrgangsstufe 9 mit insgesamt mindestens 15 Jahreswochenstunden und mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung am Ende der Einführungsphase;
  2. seit der Jahrgangsstufe 9 und mindestens 5 Punkte am Ende der Qualifikationsphase;
  3. seit der Jahrgangsstufe 11 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden und mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung im Griechischen als drittem oder viertem Fach der Abiturprüfung.




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