Hinweis
Latinum
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Latinum
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An die Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 5 im Lateinischen unterrichtet wurden, verleihen wir das Latinum mit einem eigenen Zeugnis nach der Klasse 10, wenn mindestens eine ausreichende Note erreicht wurde.Wer Latein erst ab Klasse 7 belegt hat, kann in einem eigenen Kurs das Latinum am Ende der Klasse 11 erhalten, wenn die Leistungen als ausreichend bewertet wurden. In § 20 der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) heißt es dazu: (7) Kenntnisse im Lateinischen (Latinum) und Griechischen (Graecum), die dem Kultusministerkonferenz-Beschluss vom 26.10.1979 "Vereinbarung über Kenntnisse in Latein und in Griechisch" in der jeweiligen Fassung entsprechen (Nr. 7.7 der Anlage 11), können durch aufsteigenden Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht wie folgt erworben werden. Das Latinum kann zuerkannt und bescheinigt (Anlage 5) werden, wenn die Dauer und Leistungsbewertung des Lateinunterrichts nachgewiesen ist:
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An die Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 5 im Lateinischen unterrichtet wurden, verleihen wir das Latinum mit einem eigenen Zeugnis nach der Klasse 10, wenn mindestens eine ausreichende Note erreicht wurde.

